Voraussetzungen für das Visum bei Einreise
Voraussetzung für das "Visa on Arrival" - die Visumserteilung bei Einreise ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer die bei der Einreise nach Thailand mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.
Die 30 Tage erhält man bei Einreise auf dem Luftwege an den großen internationalen Airports. Bei Einreise auf dem Landweg aus Laos oder Kambodscha werden je nach Nationalität 14 oder 30 tägige Visa gewährt. Diese Regelung ist auch wichtig, wenn Sie für 30 Tage in Thailand einreisen, jedoch innerhalb der ersten 14 Tage das Land für Ausflüge oder ähnliches in Richtung Laos oder Kambodscha auf dem Landweg verlassen und wieder einreisen.
Diese Aufenthaltsberechtigung kann einmalig bei den Immigration Büros verlängert werden.
Pass und Kinderausweis:
Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand in der Regel nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen Reisepass möglich. Alternativ ist die Einreise in Thailand möglich, wenn die Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind. Bitte beachten Sie in diesem Falle, das das Kind im Visum eingetragen wird.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung (Konsulat / Honorarkonsulat) ausgestellten Visums.
Sollten Sie zum Touristenvisum / Visa on Arrival weitere Fragen haben, oder weiter reichende rechtsverbindliche Informationen benötigen, werden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts sowie bei den thailändischen Vertretungen in Deutschland fündig.
Vertretungen des thailändischen Königreiches in Deutschland:
Königlich Thailändische Botschaft Berlin
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Essen
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Dresden