Der Reisepass zur Einreise nach Thailand

Der Reisepass, auch ein vorläufiger Reisepass muss am Tag der Ankunft in Thailand noch mindestens 6 Monate gültig sein.  

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Kinder dürfen nur mit einem deutschen Kinderreisepass einreisen. Es ist hierbei zu beachten, dass die Einreise mit einem Kinderausweis nicht gestattet ist.

Die Thailändische Botschaft oder die Thailändischen Konsulate stellen keine Bescheinigungen (VISA) für Personen aus, deren Reisepässe bei Einreise weniger als 6 Monate gültig sind. Beträgt die Gültigkeit des Reisepasses weniger als 6 Monate, wird die Einreise in Thailand nicht gewährt sodass die sofortige Rückreise anzutreten ist. Daher wird von der Königlich Thailändischen Botschaft ausdrücklich darauf hingewiesen, auf die Gültigkeit des Reisepasses zu achten.

Wenn Sie weiter reichende Fragen haben, wenden Sie sich an die unten angegebenen Stellen / Vertretungen.

Vertretungen in Deutschland:

Königlich Thailändische Botschaft Berlin
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Essen
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Dresden

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